
Weitere Auflagen im Vergleich zu Mai – Einstimmiger Entscheidung
Statt „Lockerungen“ sind die Auflagen für Fährbetriebe durch die Einführung des § 2m „Touristische Schifffahrten“ in die Niedersächsische Corona-Verordnung im Vergleich zum Sachstand Mitte Mai sogar noch gestiegen. Vor einem Monat hatte der Vorstand des Heimat- & Fährverein Otersen nach sorgfältiger Abwägung entschieden, den Fährbetrieb im Juni nicht zu eröffnen. Nach Abstimmung mit der Kreisverwaltung entschied der Vorstand jetzt, den Betrieb der Solar-Allerfähre Otersen-Westen auch im Juli nicht zu eröffnen.
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