3G-Regel gilt im Sportraum

Am gestrigen Montag hat sich der TSV-Vorstand mit den Übungsleiterinnen und Übungsleitern zum Quartalstreffen im Häuslingshaus getroffen. Ein wesentliches Thema war der Sportbetrieb im bevorstehenden Herbst, der sich in Kürze vom Dorfplatz wieder in den Sportraum im Kindergarten verlagern wird. Die niedersächsische Corona-Verordnung vom 25. August sowie die aktuelle Inzidenz von über 50 im Landkreis Verden macht es notwendig, bei der Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen die 3G-Regel anzuwenden.

Das heißt für unseren Sportraum konkret, dass nur Geimpfte, Genesene oder Getestete am Sportbetrieb teilnehmen können. Um unseren Übungsleiterinnen und Übungsleitern das Leben leichter zu machen, werden nur tagesaktuelle Testnachweise von offiziellen Stellen (z.B. Apotheke, DRK-Testzentren) akzeptiert. Ein Selbsttest „unter Aufsicht“ ist aufgrund des Aufwandes im Vorfeld der Sportstunde nicht möglich.

Die nicht geimpften bzw. nicht genesenen TSV-Aktiven werden gebeten, ihre Testergebnisse gegenüber der Übungsleitung unaufgefordert vorzuzeigen, damit diese den Status dann in der Anwesenheits- und Kontaktliste erfassen kann. Wer der 3G-Regel nicht nachkommt, kann nicht am TSV-Sportangebot teilnehmen – der TSV-Vorstand bittet um Verständnis und appelliert an die Einhaltung der gültigen Regeln. Vielen Dank.