Aller: Freizeitwasserstraße statt Bundeswasserstraße 1. Ordnung?

wassertourismuskonzept-11Wird aus unserem Heimat-Fluss, der Aller – jetzt noch: „Bundeswasserstraße 1. Ordnung“ ab 2017 eine „Freizeitwasserstraße“? In Zukunft wird es jedenfalls 3 Kategorien von Wasserstraße geben und Anfang 2017 nimmt das Bundesverkehrsministerium eine Neueinstufung vor.Künftig soll es 3 Kategorien von Wasserstraße geben:

  • Hauptwasserstraße
  • Freizeitwasserstraße
  • ungenutzte Wasserläufe.

Neben den Hauptwasserstraße will der Bund auch die „touristisch stark genutzten Gewässer“ etwa in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in seiner Zuständigkeit behalten. Für die Unterhaltung der jetzigen Bundeswasserstraße 1. Ordnung – dazu gehört auch unsere Aller – ist der Bund zuständig. Das könnte sich in Zukunft ändern.

Die Freizeitwasserstraßen sowie die zur Renaturierung vorgesehenen Wasserläufe sollen in die Hände von Ländern, Kommungen oder auch Vereinen gegeben werden.

Das Wasserstraßennetz des Bundes umfasst aktuell 7.500 Kilometer. Davon werden 2.800 Kilometer nicht bzw. nicht mehr für den Güterverkehr per Schiff genutzt – letzteres gilt auch für die Aller. Früher fuhren kleine Binnenschiffe die Aller aufwärts bis nach Celle, zuletzt nur noch bis zum Bollwerk in Verden (Aller). Auf den 2.800 Kilometern nicht vom Güterverkehr genutzten Strecken befinden sich 120 Wehranlagen und 140 Schleusen, drei davon zum Beispiel zwischen Verden und Celle.

Der Unterhalt dieser Schleusenund Wehranlagen kostet nach Worten von Staatssekretär Ferlemann jährlich 65 Millionen Euro – ein Aufwand, dem Einnahmen in Höhe von nur 80.000 Euro gegenüberstehen.

Abbildung (Ausschnitt) aus dem Wassertourismuskonzept
Abbildung (Ausschnitt) aus dem Wassertourismuskonzept

wassertourismuskonzept-12Zur Zukunft der Schleusen und Wehranlagen enthält das Wassertourismuskonzept des Bundes folgende Aussagen:

  • An stark mit Motorbooten und Fahrgastschiffen frequentierten Gewässern („Freizeitwasserstraßen“) sollte weiterhin Schleusenbetrieb aufrechterhalten werden.
  • Die Infrastruktur an nur wenig genutzten Gewässern sollte dagegen nur für motorlose Freizeitnutzungen („naturnahe Wasserstraßen“) ausgelegt werden. Der Rückbau oder Umbau von Schleusen- und Wehranlagen könnte dort, z.B. im Rahmen des Bundesprogramms „Blaues Band“, effektiv in Kombination mit Renaturierungen erfolgen.