Naturschutzgebiet Aller: Einschränkungen beim Baden, Wandern und für Landwirte?

Künftig Naturschutzgebiet (NSG): Die Allerschleife bei Otersen
Künftig Naturschutzgebiet (NSG): Die Allerschleife bei Otersen

Am 17. März 2016 informierte der Landkreis Verden in einer mit gut 100 Teilnehmern gut besuchten Veranstaltung im Saal des Niedersachsenhofes Otersen über das geplante Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Untere Allerniederung“, das gut 1.800 Hektar zwischen der Mündung der Aller in die Weser bei Verden und der südlichen Kreisgrenze zwischen Otersen-Ludwigslust  und Hülsen umfassen soll.  Informiert wurde über den Schutzgebiets-Entwurf und das weitere Verfahren, das mit dem Beschluss des Kreistages im Oktober 2016 enden soll.

Folie5Die „Untere Allerniederung“ ist bereits FFH-Gebiet („Natura 2000″) und in Teilen Vogelschutzgebiet. „FFH“ steht für „Fauna, Flora, Habitat“. Die EU hat ein Beschwerdeverfahren gegen das Land Niedersachsen angestrengt, weil die FFH-Gebiete nicht ausreichend „gesichert“ wurden. Die Landräte der betroffenen Landkreise mussten aufgrund des EU-Beschwerdeverfahrens mit der niedersächsischen Landesregierung Vereinbarungen für eine weitere Unterschutzstellung vereinbaren.

Folie6Thomas Arkenau von der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Verden gab am 17. März unter anderem folgende Informationen:

  • rund 800 Hektar sollen als Landschaftsschutzgebiet (LSG)
  • rund 1.050 Hektar sollen als Naturschutzgebiet (NSG), darunter
  • rd. 200 Hektar Fluss-Lauf der Aller auf 18 Fluss-km (Eigentümer: Bundesrepublik Deutschland)

ausgewiesen werden.

Folie7Bei den insgesamt gut 1.800 Hektar Gesamtfläche sei die Kreisverwaltung nur 2-mal über das FFH-Schutzgebiet hinaus gegangen und zwar dort, wo sich die Flächen ohnehin schon im öffentlichen Eigentum befinden.

In der Informationsveranstaltung in Otersen verlangte ein älterer Landwirt vom Landkreis die „Herausnahme des Oterser Polders“. Tatsächlich sind die Flächen des „Oterser Polders“ in der Allermarsch aber weder als LSG noch als NSG für eine Unterschutzstellung von der Kreisverwaltung vorgeshen, betonte Thomas Arkenau.

  • 600 bis 700 Hektar der künftigen NSG-Schutzgebiete befinden sich im öffentlichen Eigentum und seien oftmals schon § 30 Biotope

Zum weiteren Verfahren:

  • 3. und letzte Informationsveranstaltung nach Westen und Otersen am 21.3.2016 im Verdener Kreishaus (18.30 Uhr)
  • Beginn des förmlichen Verfahrens am Dienstag, 22.3.2016
  • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • Öffentliche Auslegung bis zum 31. Mai 2016
  • danach Bearbeitung der eingegangenen Einwände und Anregungen
  • Entscheidung durch den Kreistag im Oktober 2016
  • bis 2022 Entwicklung von Maßnahmeplänen

Den

  • 30-seitigeVerordnungs-Text (Entwurf) und
  • umfangreiches Kartenmaterial

hat der Landkreis Verden bereits auf folgender Internetseite veröffentlicht:

https://www.landkreis-verden.de/portal/meldungen/unterschutzstellung-der-allerniederung-geplant-901001297-20600.html?rubrik=901000021

Nachfolgend veröffentlichen wir hier Inhalte der §§ 3 „Verbote“ und 4 „Freistellungen“. Im Detail verweisen wir aber auf die PDF-Datei mit dem 30-seitigen Entwurf der neuen Verordnung.

Gelb markiert haben wir die Vorschriften im Verordnungs-Entwurf, der auch für die Einwohner außerhalb der Landwirtschaft von Bedeutung werden wird.

Folie16 Folie17Als sogenannte „Sonderflächen“ sind von den Vorschriften beispielsweise der Westener Hafen und die Fährstelle der Solar-Allerfähre Otersen-Westen befreit.

Folie8In den Karten sind auch die genehmigten Bootsanleger eingezeichnet, darunter auch der Bootsanleger der Gemeinschaft der Oterser Sportbootfahrer.

Im Kartenmaterial fehlt als Sonderfläche allerdings die Fährstelle Westen und am Oterser Allerufer sollte die X-X-X-X-Zeichenkette weiter aller-aufwärts verschoben werden.

Süd-westlich von Otersen wird der Bereich der 7 Oterser Seen bis vor den Allerdeich zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) und der Bereich der Aller und des Deiches zum Naturschutzgebiet (NSG). Da es süd-westlich von Otersen auf dem Allerdeich keinen eingezeichneten Wanderweg im Sinne der neuen NSG-Verordnung gibt, wären nach der NSG-Unterschutzstellung Spaziergänge auf dem Deich um die Allerschleife herum nicht mehr gestattet.

Das Baden in der Aller soll laut Herrn Arkenau vom Landkreis nicht verboten sein, setzt laut dem Verordnungs-Text aber die Zustimmung der Eigentümer voraus. Eigentümer der Aller und des Uferrandstreifens z.B. im Bereich des beliebten Badestrands „Otersen Beach“ ist die Bundesrepublik Deutschland. Auch hier besteht deshalb Regelungs- und Klarstellungs-Bedarf. Dafür ist aber in der jetzt beginnenden Beteiligungs- und Auslegungs-Phase noch ausreichend Zeit.

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